Teilnahmebedingungen ( AGB's)


Anmeldung und Zahlungsbedingungen:
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfordert eine schriftliche, verbindliche Anmeldung (gerne per online-Formular, siehe Anmeldung). Die Teilnahmegebühr ist bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf folgendes Konto zu überweisen: Zentrum für Umwelterziehung Bonn Rhein-Sieg e.V. Postbank Köln, Konto Nr. 98812-508, BLZ 370 100 50

Mit Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen. Bei von einer Warteliste nachrückenden TeilnehmerInnen ist der Beitrag sofort nach Zusage des Platzes zu überweisen. Ohne vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. Sollte das Geld innerhalb der angegebenen Frist nicht eingehen, behalten wir uns vor, den Platz nach zu besetzen. Die Zahlungsbedingungen gelten auch im Krankheitsfalls -es sei denn es wird ein teilnehmendes Kind als Ersatz gestellt.
Veranstaltungen können aus wichtigen von uns nicht zu vertretenden Gründen - insbesondere bei Referenten-Ausfall und bei geringer Teilnehmerzahl - abgesagt oder örtlich und zeitlich verlegt werden. Im Falle der Absage werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen für den Teilnehmer nicht.

Ermässigungen:
Kindergarten- und Schulveranstaltungen im Stadtgebiet Bonn werden durch das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn bezuschusst. Inhaber eines Bonn-Ausweises erhalten bei Ferienfreizeiten eine Ermässigung von 10%.

Teilnehmerzahlen:
Es gilt die jeweils im Programm angegebene Mindest- und Maximalzahl an teilnehmenden Kindern. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich das Zentrum für Umwelterziehung Bonn Rhein-Sieg e.V. vor die Veranstaltung mit Rückerstattung der Teilnahmegebühren ausfallen zu lassen. Bei Ferienfreizeiten wird eine Anzahl von 10 Kindern pro Mitarbeiterin des Zentrums für Umwelterziehung Bonn Rhein-Sieg e.V. nicht überschritten. Bei Veranstaltungen mit Kindergärten ist die Zahl der teilnehmenden Kinder auf 15 begrenzt. Bei unter 5 jährigen Kinder müssen 3 ErzieherInnen als Betreuungspersonen anwesend sein und Aufsichtspflicht übernehmen; bei Vorschulkindern (5-6 Jahre) reichen zwei Erzieherinnen. Bei Schulveranstaltungen muss der oder die LehrerIn anwesend sein und ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen. Bei Kindergeburtstagen liegt die Maximalzahl bei 12 Kindern mit mindestens einer erwachsenen Begleitperson. Bei mehr als 12 Kindern, müssen je nach zusätzlicher Kinderzahl 1 + x Erwachsene die Veranstaltung als zusätzliche Aufsichtspersonen begleiten. Bei mehr als 12 Kindern ist außerdem ein Beitrag von 6,60 € pro jedes weitere Kind zusätzlich zum regulären Beitrag zu zahlen.

Haftung:
Die Teilnahme an privaten Tages-Veranstaltungen (z.B. Kindergeburtstage) geschieht auf eigene Gefahr. Bei Kindergarten- und Schulveranstaltungen liegt die Haftung bei der entsprechenden Schule oder dem Kindergarten. Für mehrtägige Ferienveranstaltungen wird durch uns eine "Ferienversicherung" des Jugendhaus Düsseldorf Versicherungsvermittlungs- und Service GmbH abgeschlossen. Das Kompaktprogramm der Ferienversicherung enthält eine Reisekrankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung. Kinder, die von der Warteliste einer Ferienveranstaltung nachrücken, werden nachversichert. Eventuell besteht in diesem Fall am ersten Tag noch kein Versicherungsschutz für das entsprechende Kind und die Teilnahme an diesem Tag geschieht auf eigene Gefahr. Die Kindergruppe "Naturdedeketive" ist ebenfalls beim Jugendhaus Düsseldorf Versicherungsvermittlungs- und Service gMBh durch eine Sammelversicherung versichert, welche eine, für jeweils ein Jahr gültige, Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung beeinhaltet. Die Haftungsbedingungen gelten für die festgelegt Anzahl an teilnehmenden Kindern. Für zusätzliche Kinder wird keine Haftung übernommen.

Rücktrittsbedingungen:
Bei Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung erhebt das Zentrum für Umwelterziehung Bonn Rhein-Sieg e.V. folgende Gebühren:

Nutzungsrechte:
Die speziell vom ZUB entwickelten Konzepte, Ideen und Entwürfe sind geistiges Eigentum des Vereins und dürfen nicht ohne Genehmigung genutzt, kopiert oder umgesetzt werden. Das betrifft nicht allgemein in der Umweltbildungsliteratur zugängliche Spiele, Konzepte und Programme.